Förderungen und Ermäßigungen

Sie haben nur ein begrenztes Haushaltsbudget? Wir möchten, dass Sie trotzdem die Angebote im Haus der Familie wahrnehmen können. Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Ihre Kursgebühr ermäßigen oder Ihnen andere Fördermöglichkeiten aufzeigen. Weitere Informationen finden Sie unter den Stichpunkten “Bildung und Teilhabe” und “Sonstige Ermäßigungen”.

Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben seit 2011 Anspruch auf zusätzliche Leistungen aus dem so genannten „Bildungs- und Teilhabepaket“. Das erleichtert die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Kinder haben einen Anspruch wenn ihre Eltern Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Sozialhilfe-, Wohngeld-, Kinderzuschlags- oder Asylbewerberleistungen beziehen. Die Anträge sind je nach Wohnort bei unterschiedlichen Behörden zu stellen.
Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, wenden sich für Leistungen aus dem Bildungspaket an das Jobcenter der Stadt Heilbronn oder das Jobcenter des Landkreises Heilbronn, Rosenbergstr. 59 in Heilbronn.

Wer Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen bekommt, findet seine Ansprechpartner im Amt für Familie, Jugend und Senioren Heilbronn, in einem der Bürgerämter im Stadtkreis Heilbronn oder im Sozial- und Versorgungsamt des Landratsamtes Heilbronn.

Weitere Infos zu „Bildung und Teilhabe“ erhalten Sie hier:

Stadt Heilbronn
Landkreis Heilbronn

Sonstige Ermäßigungen

Arbeitssuchende erhalten eine 25%ige Ermäßigung auf die Kursgebühr. Schüler, Auszubildende und Studierende ebenfalls 25% auf Erwachsenenkurse. Gebührenermäßigungen bedürfen des Nachweises durch die Antragsteller/innen. Bitte fügen Sie den Nachweis bei der Anmeldung bei.

Für Zwillinge in Begleitung einer erwachsenen Person in Eltern-Kind-Gruppen und PEKiP/LEFINO, sowie Geschwisterkinder im Musikgarten, die nur von einer erwachsenen Person begleitet werden, entstehen für das zweite Kind 50% der gesamten Gebühren. Wenn beide Eltern oder eine zweite Betreuungsperson am gesamten Kurs teilnehmen, gelten Zwillinge als Einzelkinder. Wir erheben dann die doppelte Gebühr.