Kinderschutzkonzept

Als anerkannter Träger der Jugendhilfe liegt uns das Wohl der Kinder und Jugendlichen am Herzen. Aus diesem Grund haben wir im Jahr 2017 mit der Stadt Heilbronn die Vereinbarung „Kinderschutz ist Ehrensache“ abgeschlossen. In dieser werden Maßnahmen für neben- und ehrenamtlich Tätige vereinbart, welche den Schutz von Kindern zum Ziel hat.

In 2023 gingen wir einen weiteren Schritt: die Entwicklung des Schutzkonzeptes gegen Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt. Das Herzstück des Schutzkonzeptes ist der Verhaltenskodex mit seinen neun Qualitätsstandards. Mit diesem verpflichten wir uns zur Prävention und zur Aufdeckung von möglicher Diskriminierung, Grenzüberschreitungen und insbesondere (sexualisierter) Gewalt. Jede Person, die für das Haus der Familie tätig ist, wird zum Thema Kinderschutz geschult und verpflichtet sich bei Eintritt den Verhaltenskodex zu unterschreiben und zu leben.

Darüber hinaus haben wir weitere Verfahrensstandards zur Qualitätssicherung in unsere Abläufe integriert. Regelmäßige Schulungen zum Thema Kinderschutz sind für uns eine Selbstverständlichkeit.

Verhaltenskodex Kinderschutz

1. Würde – Wertschätzung – Respekt

Ich achte die Würde meiner Mitmenschen, insbesondere von Schutzbefohlenen. Ich begegne Kindern und Jugendlichen mit Wertschätzung und Respekt.

2. Kultur der Grenzachtung: Grenzen achten / Nähe und Distanz

Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen der Kinder und Jugendlichen wahr und respektiere sie. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Ich achte auf Grenzüberschreitungen durch Mitarbeiter/innen und Teilnehmenden in Gruppen, bei Angeboten und Aktivitäten. Ich vertusche sie nicht und reagiere angemessen darauf. Ich achte auf die Einhaltung der Verhaltensampel.

3. Aktiv Stellung beziehen / Kinder und Jugendliche schützen

Ich beziehe aktiv Stellung gegen abwertendes, diskriminierendes, rassistisches, gewalttätiges oder sexualisiertes Verhalten. Egal, ob dieses Verhalten durch Worte, Taten, Bilder, Textnachrichten, Videos oder non-verbal (gestisch, mimisch) erfolgt.

4. Vorbildfunktion / Abhängigkeiten verhindern

Ich bin mir meiner Vorbildfunktion gegenüber den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst. Mein Handeln ist nachvollziehbar, transparent und ehrlich. Ich lasse keine Abhängigkeiten entstehen oder nutze diese aus. Ich missbrauche nicht das Vertrauen der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ich bin offen für Feedback und Kritik und betrachte sie als Anlass, die eigene Arbeit zu reflektieren und zu verbessern.

5. Sorgfältige Methodenauswahl

Ich achte bei der Auswahl von Spielen, Methoden und Aktionen darauf, dass es den Bedürfnissen und Möglichkeiten der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen entspricht. Ich achte auf angstfreie Interaktion und auf die Wahrung der persönlichen Grenzen.

6. Grenzverletzungen / aktive Verantwortungsübernahme

Ich nehme Grenzverletzungen durch andere Mitarbeiter:innen und Teilnehmende in den Gruppen, bei Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und vertusche sie nicht. Sondern ich nehme umgehend Kontakt mit meiner zuständigen Fachbereichsleitung auf, siehe Kriseninterventionsplan.

7. Kinderschutzauftrag nach § 8a SGB VIII

Bei jeglichen Anhaltspunkten auf Formen von seelischer, körperlicher, sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung gegen die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen nehme ich umgehend Kontakt mit meiner zuständigen Fachbereichsleitung auf, siehe auch Verfahrensablauf nach § 8a.

8. Strafandrohung

Mir ist bewusst, dass jede sexualisierte Handlung mit Schutzbefohlenen disziplinarische, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat. Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt verurteilt bin oder ein solches Verfahren gegen mich anhängig ist. Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich, dies umgehend mitzuteilen.
Dies bezieht sich auf folgende §§ StGB: 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 184k, 184l, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236.

 

Stand: 05.07.2023