Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben seit 2011 Anspruch auf zusätzliche Leistungen aus dem so genannten „Bildungs- und Teilhabepaket“. Das erleichtert die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Kinder haben einen Anspruch wenn ihre Eltern Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Sozialhilfe-, Wohngeld-, Kinderzuschlags- oder Asylbewerberleistungen beziehen. Die Anträge sind je nach Wohnort bei unterschiedlichen Behörden zu stellen.
Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, wenden sich für Leistungen aus dem Bildungspaket an das Jobcenter der Stadt Heilbronn oder das Jobcenter des Landkreises Heilbronn, Rosenbergstr. 59 in Heilbronn.
Wer Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen bekommt, findet seine Ansprechpartner im Amt für Familie, Jugend und Senioren Heilbronn, in einem der Bürgerämter im Stadtkreis Heilbronn oder im Sozial- und Versorgungsamt des Landratsamtes Heilbronn.
Weitere Infos zu „Bildung und Teilhabe“ erhalten Sie hier:
Stadt Heilbronn: Informationen und Antragsformulare
Landkreis Heilbronn: Informationen und Antragsformulare